Warum ein Testament in Dubai wichtig ist: Leitfaden für Immobilien- und Unternehmenseigentümer
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20.09.2026
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Warum ein Testament in Dubai unverzichtbar ist, wenn Sie Immobilien oder ein Unternehmen besitzen

Sie besitzen eine Immobilie oder ein Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten? Der nächste Schritt nach dem Kauf ist die Errichtung eines Testaments in Dubai. Ohne Testament erwarten Ihre Erben langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren. In den VAE gilt nicht der Grundsatz, dass „alles automatisch an die Familie übergeht“.

Erbrechtliche Verfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen – insbesondere für Nichtansässige. Ein Testament ist daher der rechtliche Schutzschild, der Ihre Angehörigen absichert.

Rechtsgrundlage: Worauf ein Testament für Nicht-Muslime in Dubai beruht

Seit 2023 gelten in den Emiraten Gesetze, die es Nichtansässigen und Nicht-Muslimen erlauben, frei per Testament über ihr Vermögen zu verfügen:

• Law No. 15 of 2017 – zur Vollstreckung von Testamenten von Nicht-Muslimen in Dubai (einschließlich DIFC);
• Federal Decree-Law 2023 zum Personenstandsrecht – erlaubt Nicht-Muslimen, ihr Vermögen nach eigenem Ermessen zu vererben;
• Bei den Dubai Courts wurde eine eigene Abteilung für Erbschaftsangelegenheiten eingerichtet.

Ein Testament können Sie errichten:
• über die Dubai Courts (staatliches Gericht, Notary Public),
• über das DIFC Wills Service Centre (private Jurisdiktion),
• über das Konsulat Ihres Heimatlandes (sofern diese Option verfügbar ist).

Ein Testament bei den Dubai Courts errichten: die Anforderungen

Damit Ihr Testament in Dubai anerkannt wird, müssen die offiziellen Vorgaben eingehalten werden.

Wer ein Testament errichten kann:
• Der Erblasser – Nicht-Muslim, älter als 21 Jahre;
• zum Zeitpunkt der Errichtung – bei klarem Verstand und voll geschäftsfähig.

Sprache und Form:
• Das Testament muss auf Arabisch oder zweisprachig (Englisch + Arabisch) verfasst sein;
• Die Übersetzung erfolgt durch einen lizenzierten, beim Justizministerium der VAE registrierten Übersetzer;
• Zulässig ist ausschließlich ein maschinengeschriebenes Dokument – handschriftliche Fassungen werden nicht akzeptiert.

Pflichtbestandteile des Testaments:

  1. Persönliche Daten des Erblassers – vollständiger Name, Reisepass, Emirates ID, Anschrift, Religionszugehörigkeit (mit dem Vermerk, dass Sie non-Muslim sind).
  2. Widerruf aller früheren Testamente – ein zwingender Punkt.
  3. Benennung des Testamentsvollstreckers (executor) – mit Befugnissen und Kontaktdaten.
  4. Aufstellung der Erben und Vermögenswerte – Wohnungen, Beteiligungen, Bankkonten, Investitionen.
  5. Verteilung des Vermögens – konkrete Objekte oder prozentuale Anteile.
  6. Auffangklausel für das „Restvermögen“ – für Werte, die nicht ausdrücklich genannt sind.
  7. Sorgerecht für Kinder – sofern minderjährige Erben vorhanden sind.
  8. Unterschriften und Zeugen – zwei volljährige Zeugen, die selbst keine Erben sind.

Schritt für Schritt: So registrieren Sie Ihr Testament bei den Dubai Courts

  1. Vorbereitung des Testaments
    Wird von einem Anwalt erstellt, in zweisprachiger Fassung (EN/AR) und mit notarieller Prüfung.
  2. Online-Einreichung bei den Dubai Courts
    Über die E-Services wird das Testament zur Vorprüfung übermittelt.
  3. Termin beim Notar (Notary Public)
    Unterzeichnung des Testaments im Beisein des Anwalts und zweier Zeugen.
  4. Zahlung der Gebühr
    Rund 2.000 AED, fällig am Tag der Einreichung.
  5. Offizielle Registrierung und Verwahrung
    Das Testament wird in der Datenbank der Dubai Courts hinterlegt und bei Eröffnung des Erbfalls herangezogen.

Besonderheiten und Einschränkungen

• Ein Testament bei den Dubai Courts erfasst Vermögen im gesamten Staatsgebiet der VAE – anders als beim DIFC, dessen Regelung nur in Dubai und Ras al Khaimah gilt.
• Wichtig: Sind Sie Muslim, unterliegt Ihr Nachlass standardmäßig den Regeln der Scharia, und es gilt ein anderes Verfahren.
• Wer Vermögen sowohl in den VAE als auch im Ausland besitzt, errichtet am besten zwei Testamente: eines in Dubai und eines im Land seiner Staatsangehörigkeit.

Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

Verstirbt ein Immobilieneigentümer in den VAE ohne Testament, gilt Folgendes:

• Der Erbfall wird nach den Regeln der Scharia eröffnet (auch wenn Sie kein Muslim sind);
• Das Verfahren kann 6 bis 24 Monate dauern;
• Vermögenswerte können bis zur gerichtlichen Entscheidung eingefroren werden;
• Die Kosten für Anwälte, Übersetzungen und Legalisierungen steigen sprunghaft;
• Über das Sorgerecht für die Kinder entscheidet das Gericht – selbst dann, wenn ein Elternteil noch lebt.

Fazit: wann und wozu ein Testament in Dubai sinnvoll ist

Wenn Sie:
• eine Immobilie in Dubai gekauft haben;
• ein Unternehmen oder Geschäftsanteile besitzen;
• Bankkonten, Einlagen oder Investitionen in den VAE halten;

dann sollten Sie ein Testament errichten – vor allem, wenn Ihr Vermögen genau an die Menschen übergehen soll, denen Sie es zugedacht haben.

Wie wir Sie dabei unterstützen

Das Team von Green City Real Estate arbeitet mit Anwälten zusammen, die:
• Ihr Testament nach den Vorgaben der Dubai Courts aufsetzen;
• es übersetzen und registrieren lassen;
• Sie zu den steuerlichen und rechtlichen Folgen beraten.

Wir helfen Ihnen nicht nur beim Immobilienkauf in den VAE, sondern sorgen auch dafür, dass Ihr Eigentum für Ihre Erben rechtssicher geschützt ist.

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